Unabhängig von der konkreten Benennung im Einzelnen gelten alle aufgelisteten Kurse gleichwertig als Colloquium entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung. Beachten Sie bitte, dass die Teilnahme an einem Colloquium verpflichtend ist und über einen entsprechenden Lehrveranstaltungsnachweis beim Prüfungsamt belegt werden muss.