Kommentar |
Die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise der jüngsten Vergangenheit hat nicht nur die faktischen Grenzen staatlicher Gestaltungsmacht aufgezeigt, sondern zugleich Fragen nach rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten auf wirtschaftliche Verwerfungen aufkommen lassen. Allerdings verweist das unter dem Stichwort der Globalisierung verhandelte Problem der Überformung staatlicher Entscheidungsgewalt durch internationale Märkte auf eine bereits im 19. Jahrhundert einsetzende und im Ersten Weltkrieg forcierte Tendenz einer Verflechtung von Wirtschaft und Staat, die letzteren bereits vor der Globalisierung in eine ökonomische Abhängigkeit gebracht hat. Die in der Folge festgestellte Bedeutungsverlust staatsrechtlicher Grundbegriffe (E. Forsthoff) oder die jüngst unter dem Titel "Postdemokratie" (C. Crouch) beklagte Usurpation demokratischer Verfahren durch wirtschaftliche Interessen bringen ein seit geraumer Zeit bestehendes Unbehagen der Rechts- und Staatswissenschaft so wie der politischen Theorie gegenüber der Ökonomie zum Ausdruck.
In der Vorlesung sollen der Wandel des Staates infolge von Ökonomisierung und Globalisierung nachgezeichnet und das Verhältnis von Wirtschaft und Staat auch mit seinen sozialstaatlichen und finanzverfassungsrechtlichen Bezügen beleuchtet werden. Dabei wird insbesondere auf das Spannungsverhältnis von staatlicher Wirtschaftsintervention, Marktmechanismen und demokratischer Souveränität einzugehen sein. |
Literatur |
Ernst Rudolf Huber, Das Deutsche Reich als Wirtschaftsstaat, Tübingen 1931; John Kenneth Galbraith, The New Industrial State, Boston 1967; Ernst Forsthoff, Der Staat der Industriegesellschaft, München 1971; Jürgen Habermas, Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus, Frankfurt a. M. 1973; John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 1979; Colin Crouch, Postdemokratie, Frankfurt a. M. 2008; Axel Honneth, Das Recht der Freiheit, Berlin 2011, ins. S. 317 ff.
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