Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, alle für Inklusion notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und vollständige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Artikel 24 der Konvention formuliert konkrete Maßnahmen zur Gestaltung und Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. Die Schulen haben sich seitdem auf den Weg zur inklusiven Bildung gemacht, der unterschiedliche Fragen – auch im Hinblick auf den Fremdsprachenunterricht – aufwirft.
Auf der Basis aktueller (fremdsprachendidaktischer) Forschungsergebnisse werden im Rahmen des Seminars eigene Fragestellungen bezüglich inklusiver Unterrichtspraxis entwickelt. Um einen Einblick in inklusiven Fremdsprachenunterricht zu erhalten, werden die TeilnehmerInnen an drei Seminarterminen an einer Schule in Kreuzberg hospitieren. Eine einwöchige Exkursionsfahrt nach Finnland, die eine Hospitation an einer inklusiven Schule in Helsinki vorsieht, schafft darüber hinaus eine internationale Vergleichsmöglichkeit hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung inklusiver Bildungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Exkursion wird den TeilnehmerInnen dringend empfohlen, da Erkenntnisse über inklusiven Fremdsprachenunterricht gewonnen und methodisch-didaktische Rückschlüsse gezogen werden sollen, was für angehende FremdsprachenlehrerInnen von besonderem Interesse sein dürfte.
Neben der Entwicklung inklusionsspezifischer Fragestellungen zielt das Seminar darauf, einen Hospitationsbogen und Interviewfragen zu entwickeln, auf deren Basis eine genaue Beobachtung und Auswertung der inklusiven Unterrichtspraxis erfolgt.
Dieses Seminar ist eng verknüpft mit dem dazugehörigen Modul „Theoriegeleitetes Forschen und Handeln: Inklusion (im Fremdsprachenunterricht)“, in welchem der theoretische Rahmen genauer beleuchtet wird. Eine parallele Belegung beider Seminare wird daher empfohlen. Die Seminarbeschreibung erfolgt über AGNES. |