In der Lehrveranstaltung „Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem“ sollen die Studierenden an die Thematik des Asylrechts herangeführt und erste praktische Bezüge vermittelt werden. Konkret sollen die gesetzlichen und rechtsdogmatischen Grundlagen des Flüchtlingsrechts, die historische Entwicklung des Asylrechts und Ansätze für eine Reflexion des Migrations- und Flüchtlingsrechts unter menschenrechtlichen Aspekten präsentiert werden. Ferner werden Techniken der Sachverhalts- und Datenermittlung vermittelt, Kontakt und Austausch zu Sachverständigen und praktische Beratungsübungen ermöglicht. Das Lehrangebot wird bereichert durch die Einbeziehung von Referenten beispielsweise aus dem Bereich Psychologie. Geplant sind außerdem Exkursionen und Kooperationen mit Mitarbeitern von NGOs aus dem Bereich. Die Vorlesung ist eingebettet in den Ausbildungszyklus der Refugee Law Clinic Berlin e.V. Im Anschluss an diese erste Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in den darauffolgenden Semesterferien im Rahmen eines Praktikums bei einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin oder einer Rechtsberatungsstelle aus dem Bereich das erworbene Wissen konkret anwenden lernen. Im darauf folgenden zweiten Semester soll eine Vertiefung dieses Wissens stattfinden durch die Teilnahme an einer weiteren Lehrveranstaltung. Parallel hierzu soll in Kooperation mit etablierten Beratungsstellen und unter Begleitung von Volljuristen der Einstieg in die Einzelfallberatung gelingen. Die Kombination aus Lehre, Praxis und Beratung soll dazu dienen, den Studierenden ein neues, stetig wichtiger werdendes Rechtsgebiet näher zu bringen und wertvolle Erfahrungen in der Beratungsarbeit zu sammeln – als Ergänzung zum theoriekonzentrierten Studium und Vorbereitung auf Berufe in der Rechtsberatung. |