Mit dem Praxiskolloquium wird das Modul 9 “Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation” abgeschlossen. Die Modulabschlussprüfung besteht aus einer im Rahmen des Praktikums gehaltenen Präsentation zu möglichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern, die sich auf die Praktikumserfahrungen der Studierenden stützt. Voraussetzung für die Zulassung zum Praxiskolloquium ist der Nachweis von 29 SP, die durch BZQ-Kurse und durch ein Praktikum erbracht wurden. Erster Termin: 25.4. 2014 |