Kommentar |
Als humanitäre Intervention gilt ein bewaffneter Eingriff in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates, der mit dem Ziel geführt wird, die Bevölkerung dieses Staates vor gravierenden Notsituationen oder systematischen Menschenrechtsrechtsverletzungen zu schützen. Jüngere Beispiele für dem Anspruch nach humanitäre Interventionen in diesem Sinne sind der Krieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 sowie die militärische Intervention in Libyen im Jahr 2011. Nicht nur der völkerrechtliche, sondern auch der ethische Status humanitärer Interventionen ist umstritten, nicht zuletzt deshalb, weil sie als Kriegsmaßnahmen selbst das Risiko erheblicher Schädigungen und die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen. Im Seminar werden wir der anhand der Diskussion zentraler Texte der gegenwärtigen philosophischen Debatte der Frage nachgehen, ob und unter welchen Umständen humanitäre Interventionen als moralisch zulässig gelten können. Philosophische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, dafür aber die Bereitschaft, englische Texte zu lesen. |