Kommentar |
Wenn bestimmte Bedingungen vorliegen – Trunkenheit etwa, oder allgemein das, was wir „Unzurechnungsfähigkeit” nennen –, so machen wir Personen nicht, oder nicht in vollem Umfang, für ihr Tun moralisch verantwortlich. Dies legt die Frage nahe, unter welchen Bedingungen genau eine Person für ihr Handeln moralisch verantwortlich ist. Im Seminar werden wir unterschiedliche philosophische Antworten auf diese Frage diskutieren. Hierbei werden wir auch Verbindungen zu verwandten Themen der Moralphilosophie nachgehen (etwa: moralische Vorwürfe, Entschuldigungen, Verzeihen). Diskussionsgrundlage werden vornehmlich Beiträge aus der aktuellen Debatte sein. |