Kommentar |
Das Modul 9 “Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikation” wird durch ein Praxiskolloquium abgeschlossen. Die Modulabschlussprüfung wird im Rahmen des Kolloquiums in Form einer Präsentation zu möglichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern durchgeführt. Außerdem sollen die Studierenden über ihre Erfahrungen in den Praktika berichten. Voraussetzung für die Zulassung zum Praxiskolloquium ist der Nachweis von 29 SP, die durch BZQ-Kurse und durch ein Praktikum erbracht wurden. |