Kommentar |
Aktenkundliche Grundkenntnisse sind für eine schnelle Durchsicht von Originalquellen in den Archiven, auch für die Auswahl zu Editionszwecken, ganz unerläßlich, um wichtige Stücke von weniger wichtigen unterscheiden zu lernen bzw. sie in ihrer Bedeutung als Befehls- oder bloße Mitteilungsschreiben, als Berichte oder Suppliken usw. richtig einzuschätzen zu können. Ziel dieser hilfswissenschaftlichen Übung ist es daher, zu einer praktikablen neuzeitlichen Typologie zumindest des externen behördlichen Schriftverkehrs zu gelangen. Dafür sollen in Kopie unveröffentlichte Kabinettsordres, Reskripte, Dekretschreiben, Protokolle usw. systematisch nach ihren Stil und Zweck, analytisch nach ihren inneren und äußeren Merkmalen und genetisch auf ihren Entstehungszusammenhang hin (an)gelesen und untersucht werden, um sie formenkundlich „bestimmen“ zu können. Vorkenntnisse in der sogen. deutschen Schrift sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Abschlußklausur. T e x t : E. Henning: Wie die Aktenkunde entstand. Zur Disziplingenese einer Historischen Hilfswissenschaft und ihrer weiteren Entwicklung im 20. Jhdt., in: E.H., Auxilia historica, 2., erw. Aufl. Köln 2004, S. 105 ff. L i t e r a t u r : G. Schmid: Akten, in: F. Beck/E. Henning: Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, 5. Aufl. Köln 2012, S. 89 ff., 409 ff. (= UTB 8273).- Hennings „HiWi“-Test. 175 Fragen u. Antworten rd. um die Histor. Hilfswissenschaften, 2. verb. Aufl. Berlin 2011, Aktenkunde S. 17 ff.- H.O. Meisner: Archivalienkunde vom 16. Jhdt.–1918. Leipzig und Göttingen in Liz. 1969 (wichtig auch frühere Aufl. 1935 u. 1950).- M. Hochedlinger: Aktenkunde, Wien 2009. |