Da die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischen der Türkei und Deutschland ein riesiges Volumen erreichen, bringt das Grundwissen über die handels- und gesellschaftsrechtliche Basis der türkischen Rechtsordnung eine neue Qualifikation mit sich.
Aufgrund dessen wird im Modul 4, welches das türkische Handelsrecht beinhaltet, den Studenten ein allgemeiner Einblick in das türkische Handelsrecht vermittelt. Dabei werden das Handelsgewerbe, das Handelsrechtliche Pfandrecht, die Prokura, das Handelsregister und die Beweislast der Handelsbücher behandelt. Des Weiteren werden auch die Gründung und der Übergang der Gesellschaftsarten und die Wertpapiere (Scheck, eigener Wechsel) besprochen.
Da bei Scheidungsfällen vor deutschen Gerichten bei türkischen Staatsangehörigen die Vorschriften des türkischen Zivilgesetzbuches angewendet werden, wird außerdem in Modul 4 die Ehescheidung und deren Wirkung ausführlich behandelt und analysiert.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen zum Zertifikatsstudiengang Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS) unter https://www.rewi.hu-berlin.de/de/ip/cert/frs/anm
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