Der Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot ist der weltweit größte Wettbewerb auf dem Gebiet des internationalen Schiedsverfahrens- und Handelsrechts. An ihm nehmen jedes Jahr Studierende von über 300 Universitäten aus über 70 verschiedenen Ländern teil. Entsprechend dem Prinzip eines Moot Courts schlüpfen die Studierenden in die Rolle von Anwälten in einem simulierten schiedsgerichtlichen Verfahren. Dabei sind in Teamarbeit zwei umfangreiche Schriftsätze zu verfassen. Anschließend sind die erarbeiteten Positionen in mündlichen Verhandlungen die üblicherweise in Wien und Hongkong stattfinden gegen die Teams anderer Universitäten und vor international besetzten Schiedsgerichten zu verteidigen. Im Vorfeld der Verhandlungen finden zahlreiche Premoots und Vorbereitungsveranstaltungen statt, bei denen die Teilnehmenden für den Wettbewerb geschult werden. Es werden insbesondere Probleme der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und des internationalen UN-Kaufrechts (CISG) behandelt. Vorkenntnisse auf diesen Rechtsgebieten sind nicht erforderlich. Der Moot Court geht von Oktober bis Ostern und endet üblicherweise mit einem jeweils gut einwöchigen Aufenthalt in Hongkong und Wien. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht derzeit noch nicht fest, ob alle Veranstaltungen in physischer Form oder stattdessen virtuell stattfinden werden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Teilnahme ist nur nach Durchlaufen eines Bewerbungsverfahrens, dass im vorausgehenden Sommersemester stattfindet, möglich. Weitere Informationen sind auf der Seite der Humboldt Moot Association e.V. (www.hma-berlin.de) zu finden.
Der erfolgreiche Abschluss der Veranstaltung kann entweder für BZQ I (10 Leistungspunkte) oder für BZQ II (5 Leistungspunkte) oder für den wahlobligatorischen Teil der Schwerpunkte 3, 4a), 4b), 4c) im Umfang von 4 SWS angerechnet werden. Eine Aufteilung von Leistungspunkten ist generell nicht möglich. Die Anrechnung im wahlobligatorischen Teil eines der genannten Schwerpunkte erfolgt mit der Meldung zur mündlichen Prüfung. Eine Mehrfachverwertung ist nicht möglich, d.h. entweder BZQ I oder BZQ II oder Schwerpunkt. Alternativ kann die Teilnahme auch als Verlängerung für den Freiversuch der ersten juristischen Staatsprügung anerkannt werden.
Die Veranstaltung wurde 4 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden: