Kommentar |
Alle Immaterialgüterrechte sind zugleich Vermögens- und Persönlichkeitsrechte, auch wenn die persönlichkeitsrechtliche Prägung bei den einzelnen Rechten (insbesondere im Urheber- und Patentrecht) unterschiedlich deutlich ist. Hieraus ergeben sich Überlagerungen bei den Schutzbereichen von allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Immaterialgüterrechten und Parallelen bei den Sanktionen (Unterlassungsansprüche, Schadensersatzberechnung, Verfahren) und im Vertragsrecht. Das Seminar behandelt diese Überschneidungsbereiche. Studierende können das Verfassen von thematisch gegliederten Seminararbeiten erlernen, was sich insbesondere als Übung für Studienarbeiten empfiehlt. |