Fichte und Hegel waren beide der Meinung, dass es individuelles Selbstbewusstsein nicht geben kann, ohne dass das selbstbewusste Subjekt zum Gegenüber anderer Subjekte wird, die es als solches anerkennen. In seiner Grundlage des Naturrechts hat Fichte die bahnbrechenden Überlegungen zum Zusammenhang zwischen Ich-Bewusstsein, dem Bewusstsein des Aufgefordertseins und der Anerkennung als grundlegender, die Institution des Rechts konstituierender Beziehung vorgestellt. Hegel hat diese dann in seinen Ausführungen zu Herrschaft und Knechtschaft und dem Prozess des Anerkanntwerdens als einem Kampf weiterentwickelt. Wir wollen uns mit beiden Konzeptionen detailliert auseinandersetzen und sie auf ihre Beziehung zueinander sowie auf ihre Aktualität hin untersuchen. Hegels Konzeption diskutieren wir anhand des Abschnittes über die „Phänomenologie des Geistes“ in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften.
Texte: J.G. Fichte, Grundlage des Naturrechts (Meiner Philosophische Bibliothek Bd. 256); G.W.F. Hegel, Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (Meiner Philosophische Bibliothek B. 33)
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