Kommentar |
Ziel des Kurses ist es, Grundkenntnisse des italienischen Rechts zu vermitteln und in fundamentale Rechtsgebiete einzuführen. Er umfasst drei Hauptabschnitte: - Grundzüge der italienischen Rechtsordnung und ihrer Entstehung, Einführung in die Terminologie. - Vermittlung grundlegender Kenntnisse über das italienische Verfassungsrecht (Verfassungsgrundsätze, Persönlichkeitsrechte). - Grundlagen des italienischen Privatrechts und Allgemeines Rechtssubjekt und Familienrecht. Der Kurs besteht aus Lehrveranstaltungen mit integrativem Ansatz und erweiterter Frage-und Diskussionsmöglichkeit. |