Kommentar |
Der liberale Rechtsstaat hat seine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit verloren und wird verstärkt durch Meinungen und Handlungen gesellschaftlicher Gruppen in Frage gestellt. Dies rückt die wehrhafte Demokratie und Fragen der Resilienz des liberalen Verfassungsstaates verstärkt in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen und rechtlicher Konflikte. Regelmäßig ist dabei das Spannungsfeld auszumessen zwischen der staatlichen Neutralität gegenüber Meinungen und Weltanschauungen, die zum Kern des liberalen Rechtsstaats gehört, und einer hinreichend effektiven Abwehr seiner Gefährdungen. Die Maßstäbe hierfür folgen vor allem aus der Verfassung. Die Realisierung des Schutzes erfolgt in den jeweils konkreten Anwendungsfällen. Im Kolloquium geht es sowohl um die Maßstäbe als auch um ihre konkreten Anwendungen. Es werden Fragen des verfassungsrechtlichen Gebots staatlicher Neutralität von Verwaltung und Verwaltungsgerichten im Umgang mit (möglichen) Verfassungsfeinden an Hand von konkreten Entscheidungen zu folgenden Themen diskutiert:
- Waffenverbote
- Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten
- Neutralitätsgebot und amtliche Äußerungen
- Extremisten im öffentlichen Dienst
- Beobachtung durch den Verfassungsschutz
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