Kommentar |
Die Digitalisierung erfasst nicht nur weite Teile des materiellen Rechts, sondern insbesondere auch die Prozessordnungen. Gegenwärtig sind die Justiz und die Anwaltschaft vor allem mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung befasst. Im Fokus der aktuellen Reformdiskussion stehen die Möglichkeiten und Ausgestaltung der Videoverhandlung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Seminar mit bestimmten Einzelaspekten der Prozessrechtsdigitalisierung wie etwa "Gibt es ein Versäumnisurteil in der Videoverhandlung? Verträgt sich die virtuelle Tatortbegehung mit dem Unmittelbarkeitsprinzip? Wie wirkt sich ein technischer Blackout auf den Prozess aus? Welchen Sinn hat die örtliche Zuständigkeit im digitalisierten Prozess?". Die Digitalisierung erfasst alle Prozessordnungen, wenn auch nicht unbedingt in gleicher Weise. Das Seminar beschränkt sich daher nicht auf den Zivilprozess, sondern es können auch verwaltungs- oder strafprozessuale Themenstellungen behandelt werden. Manche Themen eignen sich zudem für eine prozessordnungsübergreifende Perspektive. Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie dort über ein ausgewähltes Thema referieren und Bereitschaft zur Diskussion über die Themen der anderen mitbringen. Die Einzelthemen werden in einem (ggf. digitalen) Vorbesprechungstermin vergeben. Es besteht die Möglichkeit, eigene Themenvorschläge einzubringen. Wer in dem Seminar eine Studienarbeit anfertigen möchte, bekommt das Thema an dem zentral festgelegten Ausgabetermin zugeteilt. |