Kommentar |
Wir alle haben bestimmte Rechte, die wir anderen gegenüber geltend machen können. So haben Sie z.B. ein Recht auf Ihr Eigentum und somit z.B. ein Recht darauf, dass ich nicht einfach Ihren Kuli nehme und damit schreibe. Diese Rechte generieren Pflichten, die andere Ihnen gegenüber haben. Ich z.B. habe die Pflicht, Ihnen Ihren Kuli nicht einfach so wegzunehmen. Natürlich gibt es aber Situationen, in denen Sie mir Ihren Kuli gerne überlassen möchten, um z.B. eine kurze Notiz zu machen. In solchen Situationen können Sie mich von meiner Pflicht, den Kuli nicht zu nehmen, entbinden, indem Sie erlauben, oder einwilligen, dass ich den Kuli benutze. Ihre Einwilligung macht einen entscheidenden moralischen Unterschied, indem sie einen Kuli-Diebstahl zu einer freundlichen Leihgabe macht. Dieser moralische Unterschied wird umso entscheidender, wenn es nicht um Kulis, sondern Berührungen, Küsse, Sex oder medizinische Eingriffe geht. Vor diesem Hintergrund werden wir im Seminar der Frage nachgehen, was es heißt, in eine bestimmte Handlung einzuwilligen. Ist eine Einwilligung immer eine sprachliche Äußerung (z.B. die Antwort "Ja" auf die Frage "Darf ich deinen Kuli ausleihen?") und wie genau könnte man die betreffende Art von Äußerung charakterisieren? Wir werden diese Frage aus sprechakttheoretischer Perspektive beleuchten und sprachphilosophische Hintergründe einbeziehen.
Das Seminar eignet sich auch als Fortsetzungsseminar zum Seminar "Einwilligung" im letzten Semester. Ein Teil des Seminars wird im Besuch eines Workshops an der HU bestehen, bei dem einige der Autor:innen der Seminartexte ihre neuesten Arbeiten vorstellen. Die Bereitschaft zur Lektüre englischsprachiger Texte wird vorausgesetzt. |