Kommentar |
Die Vorlesung beleuchtet im ersten Teil die internationale Rechtsdurchsetzung von Immaterialgüterrechten, insbesondere die Zuständigkeit der Gerichte, das anwendbare Recht und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Im zweiten Teilwerden die internationalen Konventionen im Bereich des Urheber-, Patent- und Markenrechts behandelt. Die Revidierte Berner Übereinkunft, das Pariser Verbandsübereinkommen und die WIPO-Verträge zielen in erster Linie auf den Schutz ausländischer Rechtsinhaber ab, haben aber zugleich zu einer weltweiten Angleichung der nationalen Schutzsysteme geführt. Diese Entwicklung hat sich durch die Aufnahme der Regelungen zum Immaterialgüterrecht in das WTO-Recht beschleunigt. Das geistige Eigentum gehört heute zu den lebhaft umstrittenen Gegenständen der Debatte um die Vor- und Nachteile der Globalisierung. |