Kommentar |
Das Seminar möchte das staatsrechtliche Phänomen des Staatsoberhaupts – Präsidenten und Monarchen – in rechtsdogmatischer, verfassungsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Perspektive ausleuchten. Im Zentrum steht dabei der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Dieser soll mit seinen Vorgängerinstitutionen – dem Reichspräsidenten in der Weimarer Republik, den Monarchen bis 1918 – sowie mit anderen Staatsoberhäuptern in der Gegenwart (Monarchen, wie etwa der englischen Königin oder dem japanischen Tenno, volksgewählten Präsidenten wie in den USA, in Frankreich oder in Österreich oder mehr oder weniger kollektiven Staatsführungen wie etwa in der Schweiz) verglichen werden. Das Blockseminar wird z.T. in den Räumen des Bundespräsidialamts in Berlin abgehalten werden. |
Literatur |
Kommentierungen der Art. 54 bis 62 GG in den einschlägigen Grundgesetz-Kommentaren, insbesondere Waldhoff/Grefrath, Kommentierung in Friauf/Höfling (Hrsg.), Berliner Kommentar zum Grundgesetz |
Bemerkung |
Bei der Vorbesprechung (laut Ausweisung, erster Termin) werden zu den konkreten Themen auch Literaturhinweise gegeben.
Die Veranstaltung findet als Blockseminar außerhalb der Juristischen Fakultät statt; Ort und Zeit wird den dann angemeldeten TeilnehmerInnen per Email bekannt gegeben.
Anschrift zur Kontaktaufnahme durch die Studierenden: holger.grefrath@rewi.hu-berlin.de
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