Der Rechtsrahmen der Energiewirtschaft hat seit der Wettbewerbsöffnung im Jahre 1998 und mit dem seit dem Jahr 2000 verfolgten Plan der „Energiewende“ einen Komplexitätsgrad erreicht, der von Juristen – gerade auch von Berufseinsteigern – ein enormes rechtliches, wirtschaftliches und technisches Grundverständnis abverlangt. In der Vorlesung werden hierfür die Grundlagen gelegt.
Im Fokus dieser Vorlesung stehen die regulatorischen und öffentlich-rechtlichen Bezüge des Energiewirtschaftsrechts. Unter diesem Blickwinkel werden folgende Themen behandelt: Netzregulierung, Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Netzbetreiber und Energielieferanten, Konzessionsvertragsrecht, Förderung erneuerbarer Energien, Emissionshandel, Grundlagen des Netzausbaus sowie Genehmigung von Windenergieanlagen.
In Anbetracht der aktuellen Energieversorgungskrise wird ein weiterer Schwerpunkt auf das Thema Krisenvorsorge und Krisenmanagement bei der Gasversorgung nach der SoS-VO, dem Energiesicherungsgesetz und der Gassicherungsverordnung gelegt. Es werden dabei Fragen möglicher Abschaltreihenfolgen und Rationierungsmaßnahmen des Gasverbrauchs behandelt. |