Kommentar |
Prof. Dr. Voelzke, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a. D., gibt in der Lehrveranstaltung einen Überblick über das deutsche Sozialrecht. Allgemeine Grundsätze und Systematik des Systems der sozialen Sicherung werden vorgestellt. Ferner wird ein Überblick über einzelne Zweige des Sozialversicherungsrechts und ihre Abgrenzung gegeben. Eine vertiefende Darstellung erfolgt unter Einbeziehung aktueller praktischer Fälle hinsichtlich des Arbeitsförderungsrechts (SGB III) sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Im Rahmen der Vorlesung besuchen die Studenten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam mit Teilnahme an einer Sitzung und einer Diskussionsrunde mit Richtern des Landessozialgerichts. |
Literatur |
Waltermann, Raimund, Sozialrecht, C. F. Müller Verlag
Eichenhofer, Eberhard, Sozialrecht, Mohr Siebeck |