Kommentar |
In dem auf zwei Semester angelegten Repetitorium werden im Sommersemester examensrelevante Fragen des Besonderen Teils des Strafrechts besprochen.
Der Stoff wird anhand der klassischen und aktuellen BGH-Rechtsprechung systematisch aufgearbeitet und analysiert. Durch darüber hinausgehende Exkurse und Vertiefungsfälle wird sichergestellt, dass der examensrelevante Stoff vollständig abgedeckt wird. |