Kommentar |
In den Federalist Papers von 1787/88 hat Alexander Hamilton die Judikative und damit auch die Verfassungsgerichtsbarkeit noch als die „least dangerous branch of government“ bezeichnet. Sie sei – für Freiheit und Demokratie – die am wenigsten gefährliche der drei öffentlichen Gewalten. Heute steht Verfassungsgerichtsbarkeit nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland aus einem doppelten Grunde in der Kritik: Zum einen wird eine Tendenz zur „Politisierung“ diagnostiziert, d.h. insbesondere die Besetzung von Verfassungsgerichten ist dem Verdacht ausgesetzt, von parteipolitischen Motiven dominiert zu werden. Zum anderen wird eine „Justizialisierung“ der Politik beklagt, also das Übergreifen von Verfassungsgerichten auf die Sphäre der Politik. In dem Seminar werden beide Aspekte diskutiert. Ziel ist es, Rolle und Einfluss von Verfassungsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland normativ zu bestimmen, theoretisch einzuordnen, empirisch zu erschließen und vergleichend zu bewerten. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir im Rahmen des Seminars den Stellenwert von Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland diskutieren und der Frage nachgehen, wie sich Demokratie und Verfassungsrechtsprechung zueinander verhalten. |
Literatur |
- Jestaedt, O. Lepsius, C. Möllers & C. Schönberger, Das entgrenzte Gericht: eine kritische Bilanz nach sechzig Jahren Bundesverfassungsgericht. Berlin: Suhrkamp 2011.
- v. Ooyen / M.H. W. Möllers (Hrsg.), Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System. 2. Aufl. Wiesbaden: Springer VS 2015.
- Reutter (Hrsg.), Verfassungsgerichtsbarkeit in Bundesländern. Theoretische Perspektiven, methodische Überlegungen und empirische Befunde. Wiesbaden: Springer VS 2020.
- Reutter, Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Stuttgart: W. Kohlhammer 2022.
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