Kommentar |
Aufsehenerregende historische Ereignisse wie die Hinrichtung von Königen und Königinnen, Volksaufstände und Verschwörungen sind beliebte Gegenstände von Geschichtsdramen seit dem Barock. Geschichtsdramen liegt ein quellenmäßig überlieferter Stoff zugrunde, der als historischer markiert wird, etwa in Zitaten, Anmerkungen, Untertiteln, Vor- und Nachworten. Der historische Bezug muss dabei nicht weit in die Vergangenheit zurückreichen, sondern kann sich auch auf Zeitgeschichtliches richten, wie dies bereits vereinzelt in der Frühen Neuzeit der Fall ist, etwa in Andreas Gryphius’ „Carolus Stuardus“ oder Christian Weises „Masaniello“, bis schließlich die Gegenwartsnähe am Ende des 18. Jahrhunderts in der großen Zahl an Revolutionsdramen massenhaft anzutreffen ist. Als weiteres Merkmal von Geschichtsdramen gilt, dass ihr Handlungsbereich in der „politisch-gesellschaftlichen Öffentlichkeit“ liegt bzw. in diese hineinreicht (Niefanger). Die Sorge um die „öffentliche Meinung“ avant la lettre treibt bereits die Herrscherfiguren in frühneuzeitlichen Stücken um. Dabei kämpfen sie immer wieder gegen Gerüchte an oder operieren bewusst mit ihnen. Politisch erweisen sich Gerüchte als ambivalent: Sie werden einerseits mit Aufruhr identifiziert, andererseits als Herrschaftsinstrument eingesetzt. Die Vorlesung wird einen Überblick über Geschichtsdramen vom Barock bis zur Epochenschwelle um 1800 geben, gattungs- und formgeschichtliche Fragen adressieren und inhaltlich einen Schwerpunkt bei der Frage setzen, welches Bild von Öffentlichkeit in den Dramen vermittelt wird und dabei spezifisch die öffentlichkeitskonstitutive Funktion von Gerüchten in den Blick nehmen. |