Inhalte des Seminars: Über Jahrtausende wurde unsere Rechtsordnung durch eine Auffassung geprägt, welche das Handeln und Wirken des Menschen in das Zentrum aller juristischen Gestaltung stellte. Seit einiger Zeit scheint dieses Dogma durch die Technologien der sogenannten “Künstlichen Intelligenz” zumindest angezweifelt zu werden. „Intelligente“ und „autonome“ Akteure rein technischer Natur scheinen menschliche Handlungsmacht zu imitieren oder teilweise sogar zu übertreffen. Sind unsere bestehenden Rechtsnormen dafür gerüstet? Welche Probleme und Fallstricke hält diese Technologie für die Rechtswissenschaft bereit? Die Teilnehmenden sollen in einem breiten Anwendungsbereich aktuelle Fragestellung des Rechts der Künstlichen Intelligenz bearbeiten, wobei interdisziplinäre Ansätze bevorzugt gesehen sind.
Zu den Zielen des Seminars: Das Seminar soll praxisbezogen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln – Recherchieren, Thesen formulieren und Argumente strukturieren, verschriftlichen und mündlich vortragen. Dies soll zum einen der Vorbereitung auf die Anfertigung der Studienarbeit dienen. Darüber hinaus soll das Seminar den Teilnehmenden auch einen Einblick in die Arbeit als rechtswissenschaftliche Forscher*in anhand aktueller Problemstellungen der rechtswissenschaftlichen Forschung geben.
Die Teilnehmenden sollen über das Semester eine Seminararbeit (ca. 15 Seiten) in einem der von uns vorgegebenen Themengebiete verfassen. Diese Arbeit soll durch uns entsprechend bewertet werden. Auf ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis kommt es den dabei nicht an, sondern ob strukturiert und plausibel argumentiert und sich mit der entsprechenden Literatur auseinandergesetzt wurde. Zusätzlich zur Anfertigung der Arbeiten soll ein Blockseminar stattfinden, an dem die Ergebnisse der Seminararbeit den anderen Teilnehmenden mittels eines Vortrages vorgestellt werden sollen. Dabei sollen die Studierenden die durch sie gefundenen Ergebnisse auch verteidigen und darüber argumentieren. |