Kommentar |
Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet das klassische Privatrecht der Wirtschaft und regelt die für ökonomische Aktivitäten zentralen Akteure, ihre Transaktionen und Organisation („Market and Firm“). Den Hauptrechtsakt bildet das Handelsgesetzbuch (HGB), das jedoch durch zahlreiche Regelwerke der handelsrechtlichen Akteure selbst flankiert wird („private ordering“). Außerdem gelten für die beiden wichtigsten Gesellschaftstypen mit dem GmbH-Gesetz (1892) und mit dem Aktiengesetz (AktG, erstmals 1937, vorher im HGB) zwei Spezialrechtsakte. Im Kapitalgesellschaftsrecht, teils auch in anderen handelsrechtlichen Materien wirken Europäische Regelwerke, vor allem EU-Richtlinien, durchaus zahlreich ein, so dass zwischen einem Europäischen und einem (nur) national deutschen Bestand zu unterscheiden ist – wichtig für lokales oder internationales Geschäft. Die Gesamtmaterie unterfällt in fünf große Bereiche: (i) die allgemeinen Regeln zum Kaufmann (dem professionell wirtschaftlich handelnden Akteur), namentlich auch seine (Handels-)Registereintragung; (ii) die Regeln zu den Transaktionen dieser Akteure an Märkten; (iii) die Regeln zur Organisation von Gesellschaften, einerseits den Personenhandelsgesellschaften und andererseits den Kapitalgesellschaften (Handelsgesellschaften auf Kapitalbasis mit beschränkter Haftung); (iv) die Regeln zur Rechnungslegung; und (v) die Regeln zur Finanzierung an Kapitalmärkten (Unternehmensfinanzierung). Gerade Letztere beide sind als Materie so umfangreich, dass nur ein kursorischer Überblick gegeben wird – die Rechnungslegung ist ohnehin Gegenstand von eigenen Vorlesungen. Für diese Vorlesung sind die Gesetzestexte des HGB, GmbHG und AktG unverzichtbar. Die Vorlesung soll anhand von konkreten, praxisrelevanten Beispielen das Verständnis wecken für die Rolle von Recht beim wirtschaftlichen Handeln und Gestalten von wirtschaftlicher Organisation.
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Literatur |
(zum Nachschlagen, Vorbereiten und Nachbereiten):
Gesetzestexte: Beck Texte Gesellschaftsrecht 2022 - bitte zu den Vorlesungen mitbringen. Ergänzend ggf. Beck Text BGB (2022).
Fischinger, Handelsrecht, 2. Aufl. 2019
Ann/Hauck/Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt, 2017
Schäfer Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2018
Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 9. Aufl. 2019 |