Kommentar |
Die Vorlesung beschäftigt sich mit Fragen der Rechtssetzung und Rechtserzeugung – auch jenseits des klassischen Staatsorganisationsrechts. Welche (staatlichen, zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen...) Akteur*innen wirken bei der Erzeugung von Recht mit? Wie erfolgt Regulierung durch Recht – in nationalen sowie in europäisierten und globalisierten Kontexten? Welche Rolle spielen gesellschaftliche Diskurse und politische Konzepte? Wie können die intendierten Wirkungen erreicht und unerwünschte Nebenwirkungen von Gesetzen vermieden werden? Diese und andere Fragen werden multiperspektivisch erörtert, also unter Einbeziehung von Perspektiven der Rechtssoziologie, Politikwissenschaft, ökonomischen und kulturwissenschaftlichen Analysen des Rechts sowie Rechtsphilosophie. Ziel ist es, die Teilnehmenden mit wichtigen Ansätzen vertraut zu machen (z.B. Steuerung, Governance, Lobbyismus, Wissensgenerierung, symbolische Gesetzgebung, Gesetzesfolgenabschätzung, Diskurse, Geltung und Wirksamkeit) und in die Lage zu versetzen, Rechtssetzungsprozesse selbst mehrdimensional zu analysieren. |