Kommentar |
Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zunehmend grenzüberschreitenden Gefahren ausgesetzt. Das gilt beispielsweise für den internationalen Terrorismus und die Cyberkriminalität wie auch für gezielt gesteuerte Desinformationskampagnen. In diesen Fällen ist oft ein Staat allein nicht in der Lage, seine Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Ohne länderübergreifende Sicherheitskooperationen kann den Gefahren nicht begegnet werden. Vor diesem Hintergrund sind in der Europäischen Union in den letzten Jahren zahlreiche sicherheitspolitische Konzepte entstanden. So hat die Kommission eine „EU-Strategie für eine Sicherheitsunion“ (COM (2020) 605 final) vorgelegt, in der sie ihre Vorstellungen für ein „gesamtgesellschaftliches Sicherheitskonzept“ skizziert, „mit dem wirksam und koordiniert auf eine sich wandelnde Bedrohungslandschaft reagiert werden“ soll. Diese Entwicklung geht mit einem umfassenden Institutionalisierungsprozess auf Unionsebene einher. Die europäischen Agenturen im Bereich der Sicherheitsgewährleistung werden kontinuierlich gestärkt. Zudem werden unterschiedliche, miteinander verknüpfte Datenbanken aufgebaut, die einen umfassenden Datenaustausch ermöglichen. Die Regulierung des Zugangs zur Union, insbesondere die Steuerung der Migration, spielt dabei eine zentrale Rolle, wie beispielweise in den Rechtsakten zu den neuen elektronische Ein-Ausreisesystemen oder der neuen Asylagentur der EU zum Ausdruck kommt. Mit diesen Dynamiken werden wir uns in dem Blockseminar kritisch auseinandersetzen. Dafür werden die Rechtsentwicklungen untersucht und die grund- und kompetenzrechtlichen Grenzen des Unionshandelns in diesem Politikfeld herausgearbeitet. Eine aktive Beteiligung aller Teilnehmenden wird erwartet. |