Kommentar |
Das Gesellschaftsrecht ist in hohem Maße geprägt durch Entscheidungen der Rechtsprechung, namentlich solche des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Senats des BGH. Wer das Gesellschaftsrecht verstehen und beherrschen will, muss sich mit diesen Entscheidungen auseinandersetzen. Das Seminar gibt Studierenden, insbesondere – aber nicht nur – solchen des Schwerpunktbereichs 4c (Unternehmensrecht), die Gelegenheit, dies zu tun. Jeder Teilnehmer erhält ein Grundsatzurteil zugewiesen, welches im Rahmen einer Seminar- oder Studienarbeit zu analysieren und kritisch zu würdigen ist. |
Bemerkung |
Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine vorausgehende Studienarbeit zu schreiben, stellt seine Arbeit im Rahmen des Seminars vor. Eine separate Seminararbeit ist dann nicht erforderlich. Alle anderen Teilnehmer*innen verfassen eine Seminararbeit. Eine Teilnahme ohne Seminararbeit ist nicht möglich (Ausnahme: LLM und Erasmus). Interessierte können sich ab sofort im Lehrstuhlsekretariat (Frau Fach) per Email anmelden. Eine Themenliste findet sich in Kürze auf der Homepage des Lehrstuhls. Die Teilnehmerzahl und die Zahl möglicher Studienarbeite ist limitiert. |