Kommentar |
Das Seminar behandelt aktuelle Diskussionspunkte des Verhältnisses des Staates zu den Religionen, also etwa die Ablösung der sog. Staatsleistungen an die Kirchen, die Installierung islamischer Theologie an Hochschulen sowie islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen, interkonfessioneller Religionsunterricht (etwa das Hamburger Modell), kirchliches Arbeitsrecht unter dem Einfluss von EuGH und EGMR, das Berliner Neutralitätsgesetz im Spannungsverhältnis zu der Kopftuch-Judikatur des Bundesverfassungsgerichts, das Weltanschauungsgemeinschaften, Grundrechte und Rechtsschutz in Religionsgemeinschaften u.a.m. |