Kommentar |
Das Seminar „Islamisches Recht in der Moderne“ geht den Umbrüchen und Entwicklungen des islamischen Rechts ab dem 19. Jahrhundert ein. Entwicklungen ab dem 19. Jahrhundert zeigen, dass das islamische Recht eine Krise erlebt: Es war (weitestgehend) nicht mehr angewandtes Recht, Reformbewegungen in unterschiedlicher Ausprägung wollten Veränderungen bzw. Widerherstellung bestehender Ordnungen in der Geschichte. Muslime emigrierten in großen Zahlen; viele lebten und leben in Gesellschaften, die mehrheitlich nichtmuslimisch sind. Das erforderte eine Neuausrichtung islamrechtlicher Bewertungsmechanismen, wie man am Beispiel des Minderheitenrechts (fiqh al-aqallīyāt) sehen kann. Zudem gab es einen Wandel in der Lehre und Forschung: das altbewehrte Medrese-System wurde etwa mit neu etablierten Universitäten ersetzt, was Konsequenzen für die Lehre und auch die Produktion von islamrechtlichen Wissens nachhaltig veränderte. Diesen Entwicklungen möchte das Seminar nachgehen. |
Literatur |
Mathias Rohe: Das islamische Recht. Geschichte und Gegenwart, München ³2011.
Hallaq, Wael. Sharīʿa. Theory – Practice – Transformations. Cambridge: Cambridge University Press, 2009. |