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Strafverfassungsrecht – Die Konstitutionalisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 10775
Semester SoSe 2022 SWS 2
Rhythmus Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Do. 10:00 bis 14:00 14tgl. 28.04.2022 bis 07.07.2022  326 (Seminarraum)
Stockwerk: 3. OG


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Kommode - Bebelplatz 2 (BE 2)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Gruppe 1:
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Norouzi, Ali B., Professor, Dr.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Master of Laws  Dt.und Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Master of Laws  Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Programmstudium-o.Abschl.  Rechtswissenschaft Programm ( POVersion: 1999 )   -  
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Das Straf- und das Strafverfahrensrecht werden gerne als „angewandtes Verfassungsrecht“ bezeichnet. Das ist aufgrund der grundrechtlichen Eingriffsdichte, die das strafgerichtliche Erkenntnisverfahren für den Einzelnen bedeutet und die im Schuld- und Strafausspruch des Strafurteils ihre Konzentration findet, ein einleuchtendes Bild. Dabei wird aber häufig nicht bedacht, dass sowohl das Straf- als auch das Strafverfahrensrecht, was System-, Begriffs- und Prinzipienbildung angeht, in Teilen auf einer Dogmatik und Gesetzgebung beruhen, die vor-konstitutionellen Ursprungs ist, soll heissen: sich vor In-Kraft-treten des Grundgesetzes entwickelt hat und teilweise durch das Denken und Staatsverständnis der Kaiserzeit geprägt war. Die Lehrveranstaltung will aus dieser Perspektive vertiefen, inwieweit gerade die Rechtsprechung des BVerfG zu einer Konstitutionalisierung des Straf- und des Strafverfahrensrechts beitragen und dessen überkommene Prinzipien und Systeme in das geltende Grundgesetz integrieren konnte. Welche Bedeutung hat der Rechtsgüterschutz zur Begründung und Begrenzung staatlichen Strafens? Welche Grenzen ergeben sich aus der Grundrechtsdogmatik für das staatliche Ermittlungs- und Aufklärungsinteresse? Oder welche Konsequenzen hat die Integration der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes im Strafprozessrecht? Dies sind, beispielhaft genannt, Fragen, denen im Rahmen des Seminars nachgegangen werden soll. 


Organisatorisches: Anschrift zur Kontaktaufnahme durch die Studierenden: Frau Yvonne Runzler, sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de, Tel. 030 20933312.

 

 

Bemerkung
 
Prüfung

Anschließende Studienarbeit

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022. Aktuelles Semester: SoSe 2024.
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