Kommentar |
Im vielen muslimischen Werken wird der Hadith zitiert, der der Lehrveranstaltung den Titel gibt: Die Gelehrten sind die Erben der Propheten (inna l-ʿulamāʾ waraṯat al-anbiyāʾ). Sie räumt den Gelehrten eine große Autorität ein und erklärt ihr Ansehen, das sie noch heute genießen. Die Gelehrten verstehen sich in diesem Hadith bestätigt und bestehen auf ihre Verantwortung, das islamische Recht auszugestalten und zu systematisieren. Diejenigen, die sie sich mit dem Recht befassen, werden als Rechtsgelehrte (fuqahāʾ, Sg. faqīh) bezeichnet. Sie haben in der Geschichte unterschiedliche Tätigkeitsfelder gehabt: Sie waren z.B. Richter (Kadis), Muftis (Gutachter), Berater, Notare und Lehrer an Medresen. In ihrer letzten Funktion galten sie auch als Vorbilder für ihre Studierenden: Es war in der Geschichte immer wichtig zu wissen, bei wem man studierte. Also generierte sich durch die Schüler-Lehrer-Beziehung ein Autoritätsnetzwerk.
Das Seminar will dem Leben und Wirken ausgewählter Rechtsgelehrter nachgehen und sich die Frage stellen, wie Studierende die jeweiligen Ansätze der Rechtsgelehrten mit Rücksicht auf ihre Biographie heute wissenschaftlich durchdringen können. |