Kommentar |
Sowohl im Immaterialgüterrecht und Lizenzvertragsrecht als auch allgemein im Zivil- und Wirtschaftrecht ist häufig eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen deutschen und US-amerikanischen Juristen erforderlich. Meist geht es um vertragsrechtliche Streitigkeiten etwa in Lizenzverträgen. Dabei treten oft auf beiden Seiten Verständigungsprobleme und Missverständnisse auf, die in den unterschiedlichen Rechtssystemen und der „Sozialisation“ im jeweiligen Heimatrecht aber auch sprachlich begründet (Stichwort: „falsche Freunde“) sein können. Sie treten etwa auf, wenn US-amerikanische Anwälte vor deutsche Gerichten Patentverletzungsklagen durchführen wollen oder wenn deutsche Juristen einem US-amerikanischem Gericht deutsches Vertragsrecht in einem Verfahren erklären müssen, bei dem es um deutschem Recht unterliegende Lizenzverträge geht.
In der Veranstaltung soll auf die dabei auftretenden gegenseitigen Unsicherheiten, möglichen Missverständnisse und Verständnisprobleme eingegangen werden. Sie soll keine umfassende Einführung in die beiden Rechtssysteme sein (das kann sie auch nicht); sie möchte vielmehr dazu beitragen, dass bestimmte häufig auftretende Missverständnisse und Kenntnislücken vermieden werden und damit eine reibungslose Kommunikation zustande kommen kann. Dazu bedarf es nicht nur einiger Kenntnisse unterschiedlicher materieller Regelungen (etwa dass nach US-Recht eine Willenserklärung mit der Absendung gilt, im deutschen Recht aber erst mit dem Zugang), sondern vor allem auch der Institutionen (etwa der Rolle einzelstaatlichen Rechts vs. Länder- bzw. Bundesrecht im Vertragsrecht), der Rolle der Gerichte (als Wahrheitsfinder oder Schiedsrichter), der Auslegung von Verträgen, der Beweisregeln in Zivilverfahren und des jeweiligen „Rechtsdenkens“.
David Braun ist ein amerikanischer Anwalt, der seit vielen Jahren deutsche Unternehmen in den USA und amerikanische zum deutschen Recht berät. Theo Bodewig hat viele Jahre zum US-amerikanischen Recht geforscht, veröffentlicht und gelehrt und an zahlreichen Verfahren als Gutachter und Sachverständiger teilgenommen. |