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US-amerikanisches und deutsches Recht - Vergleich und Verstehen - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Blockseminar Veranstaltungsnummer 10677
Semester SoSe 2022 SWS 2
Rhythmus Moodle-Link https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=112088
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mi. 18:00 bis 20:00 Einzel am 27.04.2022 E34 (Seminarraum)
Stockwerk: EG


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Kommode - Bebelplatz 2 (BE 2)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Fr. 09:00 bis 17:00 Einzel am 24.06.2022 140/142 (Seminarraum)
Stockwerk: 1. OG


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Kommode - Bebelplatz 2 (BE 2)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Sa. 09:00 bis 17:00 Einzel am 25.06.2022 140/142 (Seminarraum)
Stockwerk: 1. OG


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Kommode - Bebelplatz 2 (BE 2)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Gruppe 1:
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Bodewig, Theo, Professor, Dr.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Staatsex./ 1.Jurist.Prfg.  Rechtswissenschaft Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2020 )   6 - 6 
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Sowohl im Immaterialgüterrecht und Lizenzvertragsrecht als auch allgemein im Zivil- und Wirtschaftrecht ist häufig eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen deutschen und US-amerikanischen Juristen erforderlich. Meist geht es um vertragsrechtliche Streitigkeiten etwa in Lizenzverträgen. Dabei treten oft auf beiden Seiten Verständigungsprobleme und Missverständnisse auf, die in den unterschiedlichen Rechtssystemen und der „Sozialisation“ im jeweiligen Heimatrecht aber auch sprachlich begründet (Stichwort: „falsche Freunde“) sein können. Sie treten etwa auf, wenn US-amerikanische Anwälte vor deutsche Gerichten Patentverletzungsklagen durchführen wollen oder wenn deutsche Juristen einem US-amerikanischem Gericht deutsches Vertragsrecht in einem Verfahren erklären müssen, bei dem es um deutschem Recht unterliegende Lizenzverträge geht.

In der Veranstaltung soll auf die dabei auftretenden gegenseitigen Unsicherheiten, möglichen Missverständnisse und Verständnisprobleme eingegangen werden. Sie soll keine umfassende Einführung in die beiden Rechtssysteme sein (das kann sie auch nicht); sie möchte vielmehr dazu beitragen, dass bestimmte häufig auftretende Missverständnisse und Kenntnislücken vermieden werden und damit eine reibungslose Kommunikation zustande kommen kann. Dazu bedarf es nicht nur einiger Kenntnisse unterschiedlicher materieller Regelungen (etwa dass nach US-Recht eine Willenserklärung mit der Absendung gilt, im deutschen Recht aber erst mit dem Zugang), sondern vor allem auch der Institutionen (etwa der Rolle einzelstaatlichen Rechts vs. Länder- bzw. Bundesrecht im Vertragsrecht), der Rolle der Gerichte (als Wahrheitsfinder oder Schiedsrichter), der Auslegung von Verträgen, der Beweisregeln in Zivilverfahren und des jeweiligen „Rechtsdenkens“.

David Braun ist ein amerikanischer Anwalt, der seit vielen Jahren deutsche Unternehmen in den USA und amerikanische zum deutschen Recht berät. Theo Bodewig hat viele Jahre zum US-amerikanischen Recht geforscht, veröffentlicht und gelehrt und an zahlreichen Verfahren als Gutachter und Sachverständiger teilgenommen.

Literatur

Peter Hay, US-amerikanisches Recht, 7. Auflage 2020

Prüfung

Anschließende Studienarbeit
LL.M.-Studiengänge und ERASMUS: mündliche Prüfung

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2022. Aktuelles Semester: SoSe 2024.
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