Die Veranstaltung, die im Schwerpunkt 5 und im Schwerpunkt 7 angeboten wird, findet in einem kombinierten Format Vorlesung/ Seminar statt. Die Veranstaltung wird zunächst wöchentlich stattfinden, dann im Blockformat. An eine Einführung zu wesentlichen straf-, verfassungs- und verwaltungsrechtlichen (konkret auch: sozialrechtlichen) Grundthemen der Regulierung des Gesundheitswesens im Umfang von etwa 8 Stunden schließen sich Vorträge von Studierenden zu einzelnen ausgewählten Themen an. Ziel ist es, verfassungs-, verwaltungs- und strafrechtliche Grundstrukturen in ihrer Anwendung auf relevante Themen des Gesundheitswesens in ihrem Zusammenspiel zu ergründen. Es wird sich zeigen, dass das Strafrecht der Medizin nicht ohne deren Regulierung verständlich ist und Strafrecht vielfach eine Fortsetzung verwaltungsrechtlicher Regulierung der Medizin in einem anderen Rechtsregime ist.
Seminarthemen
· Die neuere Rechtsprechung zur Sterbehilfe
· Strafbarkeit der Verursachung von COVID-19-Erkrankungen und Todesfällen
· Unberechtigte Verordnungen als Untreue, § 266 StGB – BGH 4 ‚StR 163/16
· Zulassungsmängel als Abrechnungsbetrug – BGH 5 StR 558/19
· Verbot korruptiven ärztlichen Handelns und seine Sanktionierung
· „Formaler“ Schadensbegriff im Sozialrecht und § 263 SGB – BGH 2 StR 645/92 u.a. – Radionuklidkosten
· Regulierung der Priorisierung bei der Organtransplantation und strafrechtliche Sanktionierung von Regelverstößen – BGH 5 StR 20/16
· Sanktionierung von Berufsausübungsfehlern durch Strafrecht, Verwaltungsrecht und Haftungsrecht – kritische Analyse
· Feststellung und Grenzen von Fahrlässigkeit bei Behandlungsfehlern – BGHSt 55, 121
· Strafbarkeit „falscher“ ärztlicher Verordnungen – BGHSt 49, 17
· Die Berufsfreiheit von Vetragsärztinnen und Vertragsärzten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
· Art. 2 Abs. 2 Abs. 1 G als Leistungsrecht auf Zugang zu medizinischen Leistungen?
· Der Berliner Zwillingsfall – BGH NRW 2021, 645 ff.
· Strafbare Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft |