Kommentar |
Der Bereich der Teilhabe umfasst beinahe unzählige Handlungsfelder und Perspektiven. Um Teilhabe leben zu können, müssen von Beeinträchtigungen Betroffene Fähigkeiten und Verhaltensweisen entwickeln, die ihnen das erkennen und Wahrnehmen von Teilhabemöglichkeiten erlauben (Mobilität, Orientierung, Verhalten, LPF, Selbstvertrauen); auf der anderen Seite muss die Gesellschaft Bedingungen schaffen, um Teilhabe möglich zu machen - das Konzept der Barrierefreiheit beschreibt hier nur eines von Vielen.
Im Seminar werden die unterschiedlichen Perspektiven der Teilhabeakteure in ausgewählten Handlungsfeldern herausgearbeitet, um Konzepten nachzugehen, die z.B. berufliche und/oder gesellschaftliche Teilhabe befördern helfen. |
Literatur |
- Degener, Theresia / Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Bonn 2015, 504 S.
- Wunder, Michael: Die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter. Ein Prüfstein für den zukünftigen Umgang mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung. In: Zeitschrift für Inklusion. 2/2009, Online-Ressource (ISSN: 1862-5088);
- Luthe, Ernst-Wilhelm: Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes - Paragraf 2 Absatz 1 SGB IX, Teil 1. In: Behindertenrecht. 3/2017 (56. Jahrgang), S. 53-58 (ISSN: 0341-3888);
- Mürner, Christian / Sierck, Udo: Behinderung. Bonn 2014, 142 S.
- Wolters, Minka: Besonders normal. Bonn 2015, 221 S.
|