Kommentar |
Die Verantwortlichkeit von Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten steht seit einigen Jahren auf der Agenda nationaler und internationaler Debatten. In Deutschland haben diese mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Sommer 2021 ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Im Rahmen des Seminars wollen wir vor diesem Hintergrund untersuchen (und diskutieren), ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haften, die durch ihre ausländischen Tochterunternehmen und Zulieferer begangen werden. Neben Fragen des (europäischen) Internationalen Privatrechts und des (deutschen) Haftungsrechts sollen auch die Regelungsansätze anderer Länder (Frankreich, Niederlande, Vereinigtes Königreich, Schweiz) vorgestellt und die Möglichkeiten eines europäischen Rechtsaktes ausgelotet werden.
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigen und im Rahmen der Seminarveranstaltung mündlich präsentieren. Die Themen werden im Rahmen einer Vorbesprechung vergeben zu Beginn des Semesters vergeben. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, eine vorausgehende Studienarbeit zu schreiben, stellt seine Arbeit im Rahmen des Seminars vor. |