Kommentar |
Im Alten Rom hat es weder ein »Handelsrecht« noch ein »Gesellschaftsrecht« gegeben. Aber es gab bereits viele der sozialen Phänomene und Probleme, denen sich das Handels- und Gesellschaftsrecht der Gegenwart widmet.
Wie hat das Römische Recht auf diese Phänomene und Probleme reagiert?
Das ist die Frage, die im Mittelpunkt der Vorlesung »Römisches Handels- und Gesellschaftsrecht« steht. Sie zu beantworten, ist für das Verständnis des Römischen Rechts ebenso lehrreich wie für das Verständnis des geltenden Handels- und Gesellschaftsrechts.
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Literatur |
Claus-Wilhelm Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl., München: Beck (2006). Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021). Christine Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl., München: Beck (2017).
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Bemerkung |
Studierende aller Semester sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung setzt keinerlei Vorkenntnisse voraus – nur Interesse, über die konzeptionellen und historischen Grundlagen der Vorschriften zu diskutieren, die wir heute als Handels- und Gesellschaftsrecht verstehen.
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