Kommentar |
Iudex non calculat – frei übersetzt: Juristen rechnen nicht.
Gemeint ist damit ursprünglich, dass bloße Rechenfehler in Urteilen nicht schaden, und im übertragenen Sinne, dass sich juristische Entscheidungen nicht mit mathematischer Präzision treffen lassen. Weder das eine noch das andere erklärt, warum Zahlen – oder allgemein quantitative Elemente – im rechtswissenschaftlichen Diskurs eine geringere Bedeutung haben als in fast allen anderen Wissenschaften.
Die Vorlesung »Quantitative Rechtswissenschaft« hinterfragt die traditionelle Zahlenscheu von Juristen, zeigt, wie der juristische Diskurs von quantitativen Elementen profitieren könnte, und vermittelt erste Kenntnisse, um selbst Zahlen in den Diskurs einzubringen. Präsentiert werden Beispiele aus allen Bereichen des Rechts, mit einem besonderen Fokus auf das Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.
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