Kommentar |
Wir werden uns mit den allgemeinen straftheoretischen Ansätzen beschäftigen, die Leitlinien beschreiben, welches Verhalten unter Strafe gestellt werden sollte – und was nicht kriminalisiert werden darf. Dabei geht es um strafrechtliche Theorien (Stichwort: Rechtsgut; harm principle), aber auch um neuere Ansätze, die auf das Verfassungsrecht abstellen. |