Beide Veranstaltungen (Sozial- und Teilhaberecht I und II) sollen praxisnah an das Bundesteilhabegesetz die Sozialgesetzbücher I, V, VI, IX, XI, XII und unter besonderer Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention des Betreuungsrechts und des sozialen Verwaltungsverfahrensrecht heranführen. Daneben werden auch immer wieder Bezüge zum Wohn-und Betreuungsvertragsgesetz und zum Arbeitsrecht hergestellt. In der Vorlesung werden entsprechende Fälle bearbeitet und diskutiert. Dabei wird es in einer Vorlesungsveranstaltung schwerpunktmäßig auch um Fragen des Beweisrechts gehen.
Im Seminar werden die Inhalte der Vorlesung vertieft. Es soll den Studierenden an Hand der in der Vorlesung besprochener Fälle Gelegenheit gegeben werden, in Einzel- oder Gruppenarbeit den historischen und behindertenpolitischen Kontext der jeweiligen Fallgestaltung zu erarbeiten und zu diskutieren. Zu Beginn des Seminar soll auch immer Raum für Reflexion gegeben werden. Die Fälle werden jeweils eine Woche vor der Vorlesung ins Netz gestellt. Die Lösungsskizze wird als gemeinsames Ergebnis dann im Anschluss durch mich bearbeitet ins Netz gestellt.
Benötigt werden SGB-Gesetzestexte (Nomos, Beck)
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