Kommentar |
Gegenstand dieses Moduls ist das französische Verfassungsrecht und insbesondere das französische Staatsorganisationsrecht. Behandelt wird zunächst das Verhältnis zwischen Verfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratie zueinander. Hierbei wird auf die allmähliche Konstitutionalisierung der französischen Rechtsordnung und auf das Erbe der französischen Revolution eingegangen. Anhand von Entscheidungen des „Conseil constitutionnel“ werden die Grundzüge des Verfassungsprozessrechts erläutert und die Unterschiede zum deutschen Verfassungsprozessrechts thematisiert. Zudem werden die Staatsformen Frankreichs und Deutschlands – Bundesstaatlichkeit und dezentralisierte Einheitsstaatlichkeit – verglichen. In diesem Zusammenhang werden wachsende Gemeinsamkeiten, verbleibende Differenzen und nicht zuletzt Wechselwirkungen zwischen beiden Ländern näher analysiert. Abschließend werden die Verfassungsorgane (Staatspräsident, Regierung und Parlament) sowie ihre wechselseitigen Beziehungen durchdrungen. In diesem Rahmen werden die Rechtssetzungskompetenz und das Gesetzbebungsverfahren dargestellt. |
Literatur |
Louis Favoreu et al., Droit constitutionnel, 17. Aufl., 2015. Marsch/Vilain/Wendel (Hrsg.), Französisches und Deutsches Verfassungsrecht. Ein Rechtsvergleich, 2015. Sonnerberger/Classen (Hrsg.), Einführung in das französische Recht, 4. Aufl., 2012. |