Kommentar |
Das Bundesverfassungsgericht wird häufig als eine Institution angesehen, die während der 1950er und 1960er Jahre maßgeblich zur Liberalisierung und Demokratisierung von Staat und Gesellschaft beigetragen hat. Das Gericht sei zunächst zu einem mächtigen Akteur und obersten Verfassungsorgan im Regierungssystem aufgestiegen und habe anschließend gegenüber anderen Instanzen – etwa im Lüth-Urteil (1958) oder im Fernsehstreit (1961) – seinen betont freiheitlichen Blick auf das Gemeinweisen durchgesetzt. Bestätigt sich diese Sichtweise, wenn man die Entstehung des Gerichts, die Biographien einzelner Richterinnen und Richter, zentrale Entscheidungen und die daran anschließenden fachlichen Debatten historisch kontextualisiert? Welche anderen Beschreibungen der Entwicklung des Gerichts bieten sich an, wenn wir die Argumente und Denkweisen der Richterinnen und Richter, die in ihrer Rechtsprechung zum Ausdruck kommen, aus juristischer Perspektive genauer in den Blick nehmen? |
Literatur |
Justin Collings: Democracy’s Guardians. A History of the German Federal Constitutional Court, Oxford 2015; Thomas Henne/Arne Riedlinger (Hrsg.): Das Lüth-Urteil aus (rechts-)historischer Sicht. Die Konflikte um Veit Harlan und die Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts, Berlin 2005; Florian Meinel (Hrsg.): Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bonner Republik. Aspekte einer Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, Tübingen 2019 |
Bemerkung |
Dieses Seminar ist angesiedelt an der Schnittstelle von Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte und strebt an, die beiden fachspezifischen Sichtweisen auf das Bundesverfassungsgericht zu verbinden. Die Veranstaltung wird als Blockseminar angeboten und findet vom 9. bis zum 11. Juni 2022 statt. Die Vorbesprechung am 18.02.2022 findet digital statt, siehe Moodlekurs. |