Kommentar |
Zum 50jährigen Bestehen des Reichsgerichts im Jahre 1929 widmeten die Juristischen Fakultäten dem Gericht eine sechsbändige Festgabe unter dem Titel "Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben". Vom Zivilrecht über das Handels- und Wirtschaftsrecht zum Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts wurde ein halbes Jahrhundert Richterrecht rekapituliert. Das Seminar kehrt die Fragestellung der Festgabe mit den Methoden der Juristischen Zeitgeschichte um, indem untersucht wird, wie der historische Kontext bis 1945 sich in den Entscheidungssachverhalten und den juristischen Lösungen niederschlug. Das Seminar bezieht unveröffentlichte Entscheidungen und Prozessakten ein. Es wird im Rahmen eines umfassenden Forschungsprojekts über mehrere Sommersemester hinweg regelmäßig stattfinden. Das Seminar bietet außerdem die Gelegenheit, dem Seminar vorlaufende Studienarbeiten zu präsentieren. |
Literatur |
Otto Schreiber u.a. (Hrsg.), Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben. Festgabe der juristischen Fakultäten zum 50jährigen Bestehen des Reichsgerichts (1. Oktober 1929) in 6 Bänden, Berlin/Leipzig 1929 Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band 4: 1933-1945, Berlin 1971 Werner Schubert/Hans-Peter Glöckner (Hrsg.), Nachschlagewerk des Reichsgerichts, etwa 30 Bände zu allen Rechtsgebieten, seit 1995 Werner Schubert, Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des Reichsgerichts in Zivilsachen. Inhalt sämtlicher und Wiedergabe von unveröffentlichten Entscheidungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 14 Bände seit 1992 |