Kommentar |
Der Rechtsrahmen der Energiewirtschaft hat seit der Wettbewerbsöffnung im Jahre 1998 und mit dem seit dem Jahr 2000 verfolgten Plan der „Energiewende“ einen Komplexitätsgrad erreicht, der von Juristen – gerade auch von Berufseinsteigern – ein enormes rechtliches, wirtschaftliches und technisches Grundverständnis abverlangt. In der Vorlesung werden hierfür die Grundlagen gelegt.
Im Fokus dieser Vorlesung stehen die regulatorischen und öffentlich-rechtlichen Bezüge des Energiewirtschaftsrechts. Unter diesem Blickwinkel werden folgende Themen behandelt: Netzregulierung, Genehmigungs- und Anzeigepflichten für Netzbetreiber und Energielieferanten, Konzessionsvertragsrecht, Förderung erneuerbarer Energien, Energieeffizienzvorgaben, Emissionshandel, Energiesteuerrecht, Grundlagen des Netzausbaus sowie Genehmigung von Windenergieanlagen. |
Literatur |
Es wird ein aktuelles Skript zur Verfügung gestellt Stuhlmacher/Stappert/Schoon/Jansen: Grundriss zum Energierecht - Der rechtliche Rahmen für die Energiewirtschaft, 2. Aufl. 2015, EW Frankfurt a.M. Kühling/Rasbach/Busch, Energierecht, 4. Aufl. 2018, Nomos Baden-Baden |