Kommentar |
Das Kolloquium will den für die Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Fälle benötigten Stoff aus der Erfahrung eines Bundesrichters vermitteln. Es richtet sich an alle Studierenden, die ihre verwaltungsprozessrechtlichen Kenntnisse vertiefen wollen. Spezifische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, sodass die Veranstaltung außer von Examenskandidaten auch von „Einsteigern“ ab dem 4. Semester und Studierenden außerhalb des Schwerpunktes genutzt werden kann. Das Augenmerk liegt auf der systematischen Durchdringung der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Zulässigkeitsstation von Rechtsbehelfen) und den für das Verständnis erforderlichen Hintergründen der Gerichtsverfassung und des Verfassungsrechts. Gemeinsame Falllösungen ähnlich einem Repetitorium sollen die Veranstaltung auflockern. |