Kommentar |
Gegenstand des Kolloquiums sind die für das Verständnis des Kapitalmarktrechts wichtigen ökonomischen Grundlagen, d.h. Grundzüge der Bewertung von Finanzinstrumenten (inkl. Capital Asset Pricing Model), die ökonomischen Attribute funktionierender Kapitalmärkte (Effizienz, Liquidität, Stabilität), die ökonomischen Grundlagen des Wertpapierhandels sowie der Marktmikrostruktur. In rechtlicher Hinsicht geht es vor allem um die Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, d.h. die Prospektpflicht und Prospekthaftung, das Insiderrecht, die Ad-hoc-Publizität und die Haftung wegen fehlerhafter Information des Sekundärmarktes. |