Kommentar |
Die an 2 x 2 Tagen sehr kompakt (jedoch mit ausreichend Pausen) stattfindende Blockvorlesung ist als Einführung in und als Überblick über das Kapitalmarktrecht anhand aktueller Gesetzgebung sowie praktischer Beispiele aus der neueren Rechtsprechung gedacht. Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das Verhältnis von Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht. Spezielle bankrechtliche Bezüge werden weitgehend ausgeblendet, zumal dazu spezielle Lehrveranstaltungen angeboten werden. Vereinzelt wird es aber auch zu Überschneidungen kommen: insbesondere im Recht der Marktintermediäre bzw. Marktmittler. Die Vorlesung widmet sich insbesondere der Organisation des Kapitalmarkts, seinen Funktionen und Produkten, den Transparenzanforderungen als dem heute wichtigsten, selbstschützenden Regulierungsinstrument dieses Rechtsgebiets, insbesondere der periodischen und der anlassbezogenen Kapitalmarktinformation (jährliche und unterjähriger Regelpublizität bzw. Ad-hoc-Publizität), seinen kapitalmarkt- und haftungsrechtlichen Sanktions- und sonstigen Schutzinstrumenten, dem Emissionsrecht, einschließlich dem Prospektrecht, dem Marktmissbrauchsrecht (Insiderrecht, Verbot der Kurs- und Marktmanipulation), sowie dem Wertpapiergewerbs- und Übernahmerecht. Neben der Darstellung geltenden Rechts schließt die Vorlesung auch eine Vorschau auf künftige europäische wie nationale Gesetzgebungsprojekte mit ein. |
Literatur |
Poelzig, Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2021 Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 11. Aufl. 2020 Schwintowski, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2016 Groß, Kapitalmarktrecht, 7. Aufl. 2020
Schwintowski, BankR, 6. Aufl. 2021 ferner: Haertlein/Poelzig, Fälle zum Bank- und Kapitalmarktrecht, 2021 Leuschner/Sajnovits/Wilhelm, Fälle zum Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht, 2021 |