Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während die militärische Macht vorüber und der religiöse Einfluss im Schwinden ist, hat das Römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.
Die Vorlesung »Römisches Recht« bietet eine Einführung in das Römische Recht, mit besonderem Fokus auf seinen Prinzipien, und zeigt an konkreten Beispielen, wo das heutige Recht den römischen Vorbildern folgt und wo es neue Wege einschlägt.
Fritz Schulz, Prinzipien des römischen Rechts, München/Leipzig: Duncker & Humblot (1934).Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln/Weimar/Wien: Böhlau (2005). Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021).
Rechtsgeschichte I und II können unabhängig voneinander besucht werden und bauen inhaltlich nicht aufeinander auf. Die Modulabschlussprüfung bezieht sich nur auf den Stoff der jeweils gehörten Veranstaltung.
Modulabschlussklausur (2h)