Die rechtliche Basis zur sexuellen Selbstbestimmung ist in der UN-Behindertenrechtskonvention sowie in den sexuellen Menschenrechten verankert. Zudem bildet sexuelle Bildung die Basis für die präventive Arbeit gegen sexualisierte Gewalt. Jedoch ist es bis zur vollständigen Umsetzung von sexueller Selbstbestimmung für Menschen (mit einer Hörbehinderung) noch ein langer Weg. In diesem Seminar werden Studierende für dieses zentrale Thema sensibilisiert und diskutieren Impulse für die pädagogische Arbeit. |